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EINLEITUNG. XV c. Geld. Paß und Zoll. Konsulate.

Geld. Die Balkanländer haben lateinische Währung (vgl. die
Angaben bei Belgrad, Sofia, Bukarest), die Türkei dagegen ein eigenes
Münzsystem, über das bei Konstantinopel (S. 75) und Smyrna (S. 194)
Näheres gesagt ist.

Das Reisegeld nimmt man am besten in Form eines Kredit-
briefs
mit, der auf den Crédit Lyonnais in Konstantinopel und
Smyrna oder, besonders bei längerem Verweilen in Kleinasien, auf
die Banque Imperiale Ottomane ausgestellt sei, die in allen größeren
Städten der Türkei ihre Filialen hat. Das auf der Bank erhobene
größere Geld setzt man, soweit man es nicht für die Hotelrechnung
braucht, beim Wechsler in kleine Münze um, vgl. S. 75/76. Für die
Hinreise wechsle man sich schon in der Heimat französisches Gold
ein, das überall gern genommen wird. Deutsches Gold und Papier-
geld
kann man nur mit Verlust, oft gar nicht anbringen.

Für das türkische Staatsgebiet ist ein Paß mit dem Visum eines
türkischen Konsuls (20 Piaster Gold = 4 M) durchaus notwendig.
Reist man innerhalb der Türkei über die Grenzen einer Provinz
(Wilajet) hinaus, so muß man sich (durch Vermittlung des Konsulats)
von der türkischen Polizei auf Grund des Passes ein Teskeré aus-
stellen
lassen (z. B. in Konstantinopel für Smyrna oder Troja und
umgekehrt). Für die Bescheinigung des Konsulats wie für das
Teskeré sind je etwa - fr. zu entrichten; am einfachsten läßt
man beides durch das Hotel besorgen, ebenso das für jeden neuen
Provinzwechsel nötige polizeiliche Visieren des Teskeré (2-3 Piaster).
Bei der Ankunft zur See erwartet der Beamte, der die Legitimation
prüft, gewöhnlich ein Trinkgeld (2-3 Pi.). Von den Ländern, die
man auf der Hin- oder Rückreise vielleicht berührt, fordern Rußland
ebenfalls den Paß mit Visum eines russischen Konsuls ( Rubel =
4 M 90), Serbien und Bulgarien den Paß, den man für einen Auf-
enthalt
auf der Rückreise besser auch durch den betr. Konsul visieren
läßt, Rumänien den Paß mit Visum eines rumänischen Konsuls, das
Deutschen, Österreichern usw. unentgeltlich erteilt wird und fehlen
kann, wenn in dem Wohnort des Fremden sich kein rumänischer
Konsul oder diplomatischer Vertreter befindet.

Zoll. Gepäckrevisionen hat man sich auf der Reise nach dem
Orient häufig zu unterwerfen. Bei der Hinreise mit der Eisenbahn
finden sie meist im Wagen statt. Innerhalb der Türkei wird sogar,
besonders bei Seereisen, beim Übergang in eine andere Provinz das
Gepäck untersucht. Ein Trinkgeld (Bakschisch) von 3-5 Piastern ist
dabei üblich und erleichtert die Verhandlungen; es muß aber un-
auffällig
, keinesfalls in Gegenwart höherer Beamten gegeben werden.
Die Einfuhr von Waffen und Munition, sowie von Zigaretten und
Tabak ist durchaus verboten. Deklarierte Zigarren werden mit 75%
des Wertes besteuert. Bücher unterliegen einer strengen Zensur. Man
lasse sie lieber gar nicht sehen; das Reisebuch bewahre man in der