Geld.
Die
Balkanländer
haben
lateinische
Angaben
bei
Belgrad,
Sofia,
Bukarest),
die
Türkei
dagegen
ein
eigenes
Münzsystem,
über
das
bei
Konstantinopel
(S.
75)
und
Smyrna
(S.
194)
Näheres
gesagt
ist.
Das
Reisegeld
nimmt
man
am
besten
in
Form
eines
Kredit-
briefs
mit,
der
auf
den
Crédit
Lyonnais
in
Konstantinopel
und
Smyrna
oder,
besonders
bei
längerem
Verweilen
in
Kleinasien,
auf
die
Banque
Imperiale
Ottomane
Städten
der
Türkei
ihre
Filialen
hat.
Das
auf
der
Bank
erhobene
größere
Geld
setzt
man,
soweit
man
es
nicht
für
die
Hotelrechnung
braucht,
beim
Wechsler
Hinreise
wechsle
man
sich
schon
in
der
Heimat
französisches
ein,
das
überall
gern
genommen
wird.
Deutsches
geld
kann
man
nur
mit
Verlust,
oft
gar
nicht
anbringen.
Für
das
türkische
türkischen
Reist
man
innerhalb
der
Türkei
über
die
Grenzen
einer
Provinz
(Wilajet)
hinaus,
so
muß
man
sich
(durch
Vermittlung
des
Konsulats)
von
der
türkischen
stellen
lassen
(z.
B.
in
Konstantinopel
für
Smyrna
oder
Troja
und
umgekehrt).
Für
die
Bescheinigung
des
Konsulats
wie
für
das
Teskeré
sind
je
etwa
2½-3½
fr.
zu
entrichten;
am
einfachsten
läßt
man
beides
durch
das
Hotel
besorgen,
ebenso
das
für
jeden
neuen
Provinzwechsel
nötige
polizeiliche
Visieren
des
Teskeré
(2-3
Piaster).
Bei
der
Ankunft
zur
See
erwartet
der
Beamte
prüft,
gewöhnlich
ein
Trinkgeld
(2-3
Pi.).
—
Von
den
Ländern,
die
man
auf
der
Hin-
oder
Rückreise
vielleicht
berührt,
fordern
Rußland
ebenfalls
den
Paß
mit
Visum
eines
russischen
4
M
90),
Serbien
und
Bulgarien
den
Paß,
den
man
für
einen
Auf-
enthalt
auf
der
Rückreise
besser
auch
durch
den
betr.
Konsul
läßt,
Rumänien
den
Paß
mit
Visum
eines
rumänischen
Deutschen
kann,
wenn
in
dem
Wohnort
des
Fremden
Konsul
Zoll.
—
Gepäckrevisionen
hat
man
sich
auf
der
Reise
nach
dem
Orient
häufig
zu
unterwerfen.
Bei
der
Hinreise
mit
der
Eisenbahn
finden
sie
meist
im
Wagen
statt.
Innerhalb
der
Türkei
wird
sogar,
besonders
bei
Seereisen,
beim
Übergang
in
eine
andere
Provinz
das
Gepäck
untersucht.
Ein
Trinkgeld
(Bakschisch)
von
3-5
Piastern
ist
dabei
üblich
und
erleichtert
die
Verhandlungen;
es
muß
aber
un-
auffällig,
keinesfalls
in
Gegenwart
höherer
Beamten
Die
Einfuhr
von
Waffen
und
Munition,
sowie
von
Zigaretten
und
Tabak
ist
durchaus
verboten.
Deklarierte
Zigarren
werden
mit
75%
des
Wertes
besteuert.
Bücher
unterliegen
einer
strengen
Zensur.
Man
lasse
sie
lieber
gar
nicht
sehen;
das
Reisebuch
bewahre
man
in
der